Telefonische Krankschreibung?

Liebe Patienten,

Eine Krankschreibung hat die rechtliche Qualität einer Urkunde. Ich bitte um Verständnis, dass ich mit Ihnen persönlich sprechen muss und Ihr Kind gesehen und untersucht haben muss, damit ich die ärztliche Verantwortung für die von mir ausgestellten Dokumente übernehmen kann. Eine Krankschreibung stelle ich deshalb nur nach einem persönlichen Kontakt mit meinen Patienten und nicht telefonisch aus.

Herzlich

Dr. Ingrid Heimke

„Ärztliche Entscheidung: Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, den Patienten telefonisch krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt.

Kein Anspruch: Patienten haben keinen Anspruch auf eine telefonisch bescheinigte Krankschreibung. Kann der Arzt die Arbeitsunfähigkeit am Telefon nicht ausreichend beurteilen, muss er seinem Patienten mitteilen, dass eine unmittelbar persönliche Untersuchung erforderlich ist.“ (KVS Sachsen, Dezember 23) Telefonische Krankschreibung – ab sofort dauerhaft – Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (kvsachsen.de)

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Dokument mit Beweischarakter (aerzteblatt.de)