Osteopathie-Verordnungen

Liebe Patienten,

um Missverständnisse zu vermeiden, möchte ich Sie informieren, dass ich im Rahmen unseres ganzheitlichen Therapie-Konzeptes in manchen Situationen auch osteopathische Behandlungen verordne. Bevor ich das Rezept ausstelle, erfolgt immer erst ein Arztgespräch und eine Untersuchung des Kindes. Manchmal stellt sich dabei heraus, dass zur Sicherheit Ihres Kindes vor der osteopathischen Behandlung ein Orthopäde bzw. andere Fachdisziplinen hinzugezogen werden sollten oder auch, dass im konkreten Fall Osteopathie nicht indiziert ist. Deshalb empfehle ich Ihnen vor der Terminvereinbarung beim Osteopathen, Ihr Kind in meiner Praxis vorzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Ingrid Heimke