Wichtiger Hinweis: BKK VBU kündigt Vertrag zur integrierten homöopathischen Versorgung

Liebe Patienten,

bitte beachten Sie, dass die BKK VBU ab 1.1.24 die ärztliche Homöopathie als Kassenleistung gestrichen hat. Das für die korrekte Mittelfindung entscheidende Gespräch ist bei dieser Krankenkasse ab 1.1. keine Kassenleistung mehr.

Wir bedauern die Entscheidung der BKK VBU sehr.

Sollte Ihr Kind in dieser Kasse versichert sein, besteht in diesem Fall die Möglichkeit, als Selbstzahler weiterhin homöopathische Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an uns wenden.

Herzliche Grüße

Dr. Ingrid Heimke